Auf einen Blick
Diese Kurzfassung erleichtert den Einstieg. Sie ist nicht Teil des Vertrags – es gilt allein der vollständige Text.
- Vertragspartner sind die Bach & Engel Software GbR und eure Kirchengemeinde oder Einrichtung. Konfis und Teammitglieder nutzen CIVITAS über euch und schließen keinen eigenen Vertrag.
- Laufzeit: zwölf Monate, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Kündigen könnt ihr mit drei Monaten Frist zum Ende der Laufzeit – eine E-Mail genügt.
- Zahlung: jährlich im Voraus per Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Die Preise sind Endpreise (Kleinunternehmer, § 19 UStG).
- Pakete: Der Preis richtet sich nach der Zahl eurer Konfis. Zu jedem neuen Vertragsjahr könnt ihr kostenlos in ein größeres oder kleineres Paket wechseln – sagt uns bis einen Monat vorher Bescheid.
- Support: Fragen per E-Mail oder im Supportportal und die Behebung von Störungen sind im Preis enthalten, ebenso die Einrichtung mit einer Stunde Online-Einführung. Telefon- und Videotermine, weitere Schulungen und Arbeiten, die wir für euch im Dienst übernehmen, gibt es mit einem Supportpaket oder nach Aufwand – Kosten entstehen nur, wenn ihr sie vorher freigegeben habt.
- Daten: Server in Deutschland, Verarbeitung in eurem Auftrag nach dem Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Keine Werbung, kein Tracking, keine Nutzung eurer Daten für eigene Zwecke.
- Verantwortung: Ihr entscheidet über eure Inhalte und moderiert den Chat nach eurem Schutzkonzept. Wir stellen Technik, Sicherheit und Schutzwerkzeuge bereit.
- Ende: Ihr bekommt eure Daten als Export, danach löschen wir sie.
Teil A – Vertragsbedingungen für Gemeinden und Einrichtungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „CIVITAS“ zwischen der Bach & Engel Software GbR (nachfolgend „Anbieter“; Anschrift, vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kontaktdaten stehen im Impressum) und ihren Kunden. CIVITAS umfasst die Webanwendung, die App für iPhone und iPad (iOS/iPadOS), die App für Android sowie die in diesen AGB beschriebenen Begleitleistungen (zusammen „Dienst“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gemeindeverbände, Gesamtverbände sowie sonstige kirchliche, diakonische oder gemeinnützige Einrichtungen, die bei Vertragsschluss als Unternehmer (§ 14 BGB), als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln (nachfolgend „Kunde“). Mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter keine Verträge.
- Konfirmandinnen und Konfirmanden, Mitarbeitende und Ehrenamtliche des Kunden (zusammen „Nutzende“) nutzen den Dienst im Rahmen des Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Zwischen dem Anbieter und den Nutzenden kommt kein eigener entgeltlicher Vertrag zustande. Für die Nutzenden gelten die Nutzungsregeln in Teil C und für den Bezug der Apps ergänzend Teil B.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, etwa Einkaufs- oder Vergabebedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Begriffe in diesen AGB:
- „Konfis“ sind Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie Teilnehmende vergleichbarer Angebote, die im Dienst ein Konto mit der Rolle „Konfi“ haben.
- „Team“ sind Personen, denen der Kunde eine Teamrolle zuweist (Team, Gruppenleitung oder Vollzugriff).
- „Kundendaten“ sind alle Daten, die der Kunde oder die Nutzenden in den Dienst eingeben, hochladen oder dort erzeugen, einschließlich personenbezogener Daten.
- „Textform“ meint eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB, zum Beispiel eine E-Mail.
- „Werktage“ sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters sowie des 24. und 31. Dezember.
§ 2 Vertragsschluss und Rangfolge
- Darstellungen des Dienstes auf der Produktseite, in Informationsblättern, Präsentationen und in der Demo sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, ein Angebot anzufragen. Dort genannte Preise sind unverbindlich, bis sie in einem Angebot oder Auftrag bestätigt werden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder ein Auftragsformular bzw. einen Vertrag unterzeichnet und der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet. Den Leistungsumfang bestimmen das Angebot bzw. der Auftrag (insbesondere Paket, Laufzeit und Vergütung), die Leistungsbeschreibung und diese AGB.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Auftrag, (b) für alle Fragen des Datenschutzes der Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AV-Vertrag“), (c) die Leistungsbeschreibung, (d) diese AGB, (e) die gesetzlichen Vorschriften.
- Wer für den Kunden handelt, versichert, hierzu berechtigt zu sein. Der Kunde stellt sicher, dass für den Vertragsschluss geltende kirchenrechtliche Vorgaben eingehalten sind, etwa Beschlüsse des Leitungsorgans, Unterschriften, Siegel oder aufsichtliche Genehmigungen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Demo-Zugang und Testphase
- Der Anbieter kann Interessierten einen kostenlosen, befristeten Zugang zu einer Demo-Gemeinde mit erfundenen Beispieldaten einräumen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Der Demo-Zugang dient ausschließlich zum Kennenlernen des Dienstes. In die Demo dürfen keine echten personenbezogenen Daten anderer Personen eingegeben werden, insbesondere keine Daten von Minderjährigen.
- Der Demo-Zugang endet automatisch mit Ablauf der mitgeteilten Frist; auf Wunsch kann der Anbieter ihn verlängern. Der Anbieter kann den Demo-Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Mit dem Ende werden alle Demodaten gelöscht.
- Schließt der Kunde vor dem Ende der Demo einen Vertrag, übernimmt der Anbieter auf Wunsch des Kunden die Einrichtung, die der Kunde in der Demo selbst vorgenommen hat – etwa Kirchen und Orte, Gruppen, Themen, Termine, Vorlagen und Einstellungen –, gegen eine Servicepauschale nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Nicht übernommen, sondern gelöscht werden alle Benutzerkonten mit den zugehörigen Daten (etwa Anwesenheiten, Chatnachrichten und Dateien der Konten) sowie, soweit der Kunde nichts anderes wünscht, die vom Anbieter eingefügten Beispielinhalte. Ohne diesen Wunsch beginnt der Kunde mit einer neu eingerichteten Gemeinde.
- Für den Demo-Zugang schuldet der Anbieter weder eine bestimmte Verfügbarkeit noch Support. Er haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für eine im Vertrag vereinbarte kostenlose Testphase gelten die dort getroffenen Vereinbarungen und im Übrigen diese AGB.
§ 4 Leistungen
- Der Anbieter stellt den Dienst als Software zur Nutzung über das Internet („Software as a Service“) bereit. Der Dienst unterstützt die Konfirmandenarbeit, insbesondere bei KU-Gruppen, Themen und Terminen, An- und Abmeldungen, Anwesenheit (in der App auch ohne Netz), Entschuldigungen, einem moderierten Chat, Ankündigungen, Umfragen, Dateien, dem Gottesdienst-Nachweis per QR-Code, Urkunden und Auswertungen. Den genauen Funktionsumfang beschreiben die Leistungsbeschreibung und die Produktseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Zum Dienst gehören:
- der Betrieb der Software auf Servern in Deutschland, die der Anbieter selbst oder über Hosting-Dienstleister betreibt;
- die Webanwendung für aktuelle Versionen verbreiteter Browser;
- die Apps für iPhone, iPad und Android über den Apple App Store und Google Play in den jeweils unterstützten Systemversionen, die in den Stores angegeben sind;
- Wartung, Sicherheitsaktualisierungen und Weiterentwicklung (§ 24);
- regelmäßige Datensicherungen;
- Support nach § 6;
- soweit nichts anderes vereinbart ist, die kostenlose Ersteinrichtung einschließlich einer einstündigen Online-Einführung für das Team.
- Nicht geschuldet sind insbesondere: Endgeräte, Internetzugang und Datenverbindungen des Kunden und der Nutzenden; Schulungen über die Ersteinführung hinaus und weitere Zusatzleistungen nach § 6 Abs. 6; Anpassungen der Software an individuelle Wünsche; die inhaltliche Gestaltung (Texte, Themen, Termine), die Moderation von Inhalten sowie rechtliche, datenschutzrechtliche oder pädagogische Beratung. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
- Der Dienst ist kein Archiv im Sinne gesetzlicher oder kirchenrechtlicher Aufbewahrungspflichten und ersetzt insbesondere nicht die Kirchenbuchführung. Soweit der Kunde Aufbewahrungspflichten hat, sorgt er selbst für die Aufbewahrung, etwa durch Exporte oder Ausdrucke.
- Übergabepunkt der Leistung ist der Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird. Für die Datenübertragung jenseits dieses Punkts, insbesondere über das Internet und Mobilfunknetze, ist der Anbieter nicht verantwortlich.
- Push-Benachrichtigungen der Apps und des Browsers werden über den Apple Push Notification Service und Google Firebase Cloud Messaging zugestellt. Über diese Dienste übermittelt der Anbieter nur technische Kennungen; Namen und Inhalte lädt das Gerät über eine verschlüsselte Verbindung direkt vom Server des Anbieters. Ob und wann eine Benachrichtigung ankommt, hängt von diesen Diensten, den Geräteeinstellungen und der Netzverbindung ab und kann nicht zugesagt werden. Wichtige oder fristgebundene Informationen dürfen deshalb nicht ausschließlich über Push-Benachrichtigungen oder E-Mails übermittelt werden.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 98 % im Jahresmittel.
- Nicht als Ausfallzeit gelten:
- angekündigte Wartungsarbeiten; der Anbieter kündigt sie mindestens zwei Werktage vorher an und legt sie nach Möglichkeit in die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr oder auf das Wochenende;
- unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken;
- Störungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegt, zum Beispiel höhere Gewalt (§ 23), Störungen des Internets oder der Mobilfunknetze sowie Ausfälle der App-Stores oder der Push-Dienste;
- Störungen, die der Kunde oder die Nutzenden zu vertreten haben;
- Sperrungen nach § 18.
- Der Kunde meldet Störungen in Textform. Der Anbieter beginnt mit der Beseitigung innerhalb angemessener Frist und bei einem vollständigen Ausfall unverzüglich.
- Der Anbieter darf einzelne Funktionen oder den Dienst vorübergehend einschränken, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zum Schutz der Systeme oder anderer Kunden oder wegen rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Er beschränkt die Maßnahme auf das Nötige und informiert den Kunden unverzüglich.
- Offline in der App erfasste Daten (etwa Anwesenheiten) werden bei der nächsten Verbindung mit dem Server abgeglichen. Solange sie nur auf dem Gerät liegen, sind sie nicht durch die Datensicherung des Anbieters geschützt. Die App zeigt nicht übertragene Einträge an; der Kunde sorgt dafür, dass sie zeitnah übertragen werden.
§ 6 Support, Schulungen und Zusatzleistungen
- Mit der Jahresvergütung abgegolten ist folgender Support („Basissupport“):
- die Annahme, Prüfung und Behebung von Störungen und Fehlern des Dienstes, ohne Begrenzung der Zahl der Meldungen;
- die Beantwortung von Fragen zur Bedienung und zu den Funktionen des Dienstes im Supportportal oder per E-Mail, soweit sich eine Anfrage mit einer schriftlichen Antwort, einer kurzen Anleitung oder einem Verweis auf vorhandene Hilfen erledigen lässt; Anfragen, deren Bearbeitung voraussichtlich mehr als 30 Minuten erfordert, sind Zusatzleistungen nach Absatz 6;
- Informationen über geplante Wartungsarbeiten, Störungen und wesentliche neue Funktionen;
- Anleitungen und Hilfetexte, soweit der Anbieter sie bereitstellt;
- die Ersteinrichtung einschließlich einer einstündigen Online-Einführung für das Team (§ 4 Abs. 2), soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einführung ist innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn abzurufen.
- Der Basissupport wird über das Supportportal im Dienst oder per E-Mail an info@bach-engel.de bzw. an die im Vertrag genannte Adresse erbracht, an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten. Der Anbieter antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; Störungen, die die Nutzung des Dienstes insgesamt verhindern, bearbeitet er vorrangig. Diese Zeiten sind Zielwerte und keine zugesicherten Reaktions- oder Behebungszeiten, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Telefonate und Videotermine gehören nicht zum Basissupport, es sei denn, der Anbieter schlägt sie selbst vor, um eine Störung aufzuklären.
- Supportanfragen stellen die vom Kunden benannten Ansprechpersonen und Personen mit Vollzugriff. Fragen von Konfis, Eltern oder anderen Nutzenden beantwortet der Anbieter nicht inhaltlich, sondern verweist sie an den Kunden.
- Auf Kundendaten greift der Anbieter im Rahmen des Supports nur zu, soweit dies erforderlich ist und der Kunde den Zugriff im Dienst ausdrücklich freigegeben hat („Support-Freigabe“). Der Zugriff ist zeitlich begrenzt und wird protokolliert. Gesetzliche Pflichten und dringende Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken bleiben unberührt.
- Schulungen über die Einführung nach Absatz 1 Buchstabe e hinaus – etwa für neue Teammitglieder, zu einzelnen Funktionen, als Auffrischung oder vor Ort – erbringt der Anbieter nach gesonderter Vereinbarung. Inhalt, Dauer, Form (online oder vor Ort), Termin und Teilnehmerzahl werden dabei festgelegt. Sagt der Kunde einen vereinbarten Schulungstermin später als zwei Werktage vorher ab oder erscheint niemand, kann der Anbieter bereits entstandene Reisekosten und seinen Vorbereitungsaufwand berechnen. Überlassene Schulungsunterlagen darf der Kunde für seine eigene Konfirmandenarbeit nutzen und intern weitergeben. Schulungen dürfen nur mit Einwilligung aller Teilnehmenden aufgezeichnet werden.
- Nicht vom Basissupport umfasst und gesondert zu vergüten sind insbesondere („Zusatzleistungen“):
- Schulungen nach Absatz 5;
- Unterstützung per Telefon oder Video sowie Termine vor Ort, soweit nicht nach Absatz 2 Satz 4 im Basissupport enthalten;
- Bedienungsfragen, deren Bearbeitung mehr als 30 Minuten erfordert (Absatz 1 Buchstabe b);
- Tätigkeiten, die der Anbieter auf Wunsch des Kunden an dessen Stelle im Dienst ausführt, etwa das Anlegen oder Pflegen von Konten, KU-Gruppen, Themen und Terminen, die Vorbereitung des Jahrgangswechsels oder die Gestaltung von Urkundenvorlagen;
- Datenübernahmen aus anderen Systemen und Datenexporte, die über die Funktionen des Dienstes und § 19 hinausgehen;
- die Wiederherstellung von Daten aus einer Datensicherung, die der Kunde oder Nutzende versehentlich gelöscht oder verändert haben;
- die Einrichtung, Wartung und Fehlersuche an Endgeräten, Betriebssystemen, Browsern, Netzwerken oder Software Dritter;
- individuelle Auswertungen, Anpassungen des Dienstes sowie organisatorische, datenschutzrechtliche oder pädagogische Beratung.
- Zusatzleistungen erbringt der Anbieter erst, nachdem er den Kunden vorher darauf hingewiesen hat, dass die Leistung kostenpflichtig ist, und der Kunde sie in Textform oder durch Freigabe im Supportportal beauftragt hat; eine Freigabe im Supportportal bestätigt der Anbieter unverzüglich per E-Mail. Auf Wunsch nennt der Anbieter vorab den voraussichtlichen Aufwand. Zeichnet sich ab, dass dieser um mehr als 20 Prozent überschritten wird, informiert der Anbieter den Kunden, bevor er weiterarbeitet. Eine Pflicht, Zusatzleistungen anzunehmen, besteht für den Anbieter nicht.
- Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand zu dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet, andernfalls zu dem Stundensatz der Preisliste, die der Anbieter dem Kunden vor der Beauftragung mitteilt. Abgerechnet wird je angefangene Viertelstunde. Bei Terminen vor Ort werden Fahrtzeit und Reisekosten nach Vereinbarung berechnet. Abgerechnet wird gesammelt zum Ende eines Kalenderquartals; im Übrigen gilt § 15.
- Keine Vergütung fällt an, soweit ein Supportfall auf einem Mangel des Dienstes oder auf einem sonstigen Umstand beruht, den der Anbieter zu vertreten hat.
- Der Kunde kann zusätzlich ein Supportpaket vereinbaren, etwa mit persönlicher Unterstützung per Telefon oder Video und einem Stundenkonto je Abrechnungsjahr; Umfang und Bedingungen regeln die Leistungsbeschreibung und das Preis- und Leistungsverzeichnis. Solche Vereinbarungen im Vertrag, ebenso zusätzliche Schulungen oder verbindliche Reaktionszeiten, gehen diesen Regelungen vor (§ 2 Abs. 3).
§ 7 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst im vereinbarten Umfang für seine Konfirmandenarbeit zu nutzen und den Nutzenden die Nutzung zu ermöglichen.
- Die Nutzenden dürfen die Apps auf eigenen oder vom Kunden bereitgestellten Geräten installieren und im Rahmen dieser AGB nutzen; ergänzend gilt Teil B.
- Die Server-Software wird nicht überlassen, weder als Quellcode noch als Objektcode. Alle Rechte am Dienst, einschließlich der Urheber- und Markenrechte sowie der Rechte an Dokumentation, Gestaltung, Vorlagen (etwa Urkundenvorlagen) und Texten, verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
- Dem Kunden und den Nutzenden ist untersagt,
- den Dienst Personen außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen, ihn zu vermieten, weiterzuverkaufen oder als eigene Leistung anzubieten;
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln, soweit § 69e UrhG dies nicht zwingend erlaubt;
- Schutzmechanismen, Zugangsbeschränkungen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen;
- den Dienst automatisiert auszulesen oder übermäßig zu belasten;
- Sicherheits-, Last- oder Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform durchzuführen;
- Schadsoftware einzubringen;
- Urheberrechtsvermerke oder Kennzeichen zu entfernen oder zu verändern.
- Die Kundendaten stehen im Verhältnis der Vertragspartner dem Kunden zu. Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte ein, die zur Erbringung des Dienstes nötig sind, etwa zum Speichern, zum Vervielfältigen für Datensicherungen, zur Übermittlung an die Nutzenden und zur technischen Umwandlung (zum Beispiel das Verkleinern von Bildern). Für eigene Zwecke nutzt der Anbieter Kundendaten nicht – insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung, das Training von KI-Modellen oder den Verkauf an Dritte.
- Der Anbieter darf technische Betriebsdaten sowie anonyme oder pseudonyme Nutzungsstatistiken, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen (etwa die Zahl aktiver Konten oder genutzte App-Versionen), verwenden, um den Betrieb zu sichern, abzurechnen und den Dienst zu verbessern.
- Anregungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter unentgeltlich für die Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde benennt mindestens eine verantwortliche Ansprechperson mit Vollzugriff und hält deren Kontaktdaten sowie seine Rechnungsanschrift aktuell.
- Der Kunde ist für seine Inhalte (etwa KU-Gruppen, Themen, Termine und Texte) sowie für die Vergabe, Änderung und den Entzug von Rollen und Rechten verantwortlich. Teamrollen vergibt er nur an geeignete Personen und entzieht Zugänge unverzüglich, wenn die Berechtigung endet, zum Beispiel beim Ausscheiden aus dem Team oder am Ende der Konfirmandenzeit.
- Der Kunde verpflichtet die Mitglieder seines Teams auf das Datengeheimnis (§ 26 DSG-EKD oder die entsprechende Vorschrift des für ihn geltenden Datenschutzrechts) und unterweist sie im verantwortungsvollen Umgang mit Daten Minderjähriger.
- Registrierungscodes und Einladungen gibt der Kunde nur an berechtigte Personen weiter. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, erneuert er sie.
- Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung des Dienstes und die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig sind. Dazu gehören insbesondere eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, die Information der Konfis und ihrer Erziehungsberechtigten, erforderliche Einwilligungen (etwa für Fotos und – bei Minderjährigen – unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten), gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung, die Beteiligung der oder des zuständigen Datenschutzbeauftragten und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
- Setzt der Kunde den Chat und die übrigen Kommunikationsfunktionen ein, beachtet er sein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt und die Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz (§ 10).
- Der Kunde meldet Mängel und Störungen unverzüglich und möglichst genau in Textform (§ 536c BGB).
- Der Kunde macht die Nutzenden mit den Nutzungsregeln in Teil C vertraut und hält sie zu deren Einhaltung an.
- Der Kunde prüft Auswertungen, Listen und Urkunden vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit, insbesondere Namen, Daten und Texte vor dem Druck von Urkunden.
- Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten, verlängern sich Fristen des Anbieters angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in angemessener Höhe verlangen.
§ 9 Zugangsdaten und Sicherheit
- Zugangsdaten (E-Mail-Adresse, Kennwort und Codes der Zwei-Faktor-Anmeldung) sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Jedes Konto darf nur von der Person genutzt werden, für die es angelegt wurde; gemeinsam genutzte Konten sind nicht zulässig.
- Der Anbieter empfiehlt dringend, für alle Teamkonten die Zwei-Faktor-Anmeldung zu nutzen und Geräte mit einer Bildschirmsperre zu schützen. Den Teambereich der Apps gibt es nur auf Geräten mit Gerätecode.
- Gibt es Anhaltspunkte für einen Missbrauch, etwa ein verlorenes Gerät oder ein weitergegebenes Kennwort, ändert die betroffene Person bzw. der Kunde das Kennwort unverzüglich, beendet die Anmeldungen der betroffenen Geräte und informiert den Anbieter.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch darf der Anbieter einzelne Zugänge vorübergehend sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich.
- Aus Sicherheitsgründen kann der Anbieter veraltete App-Versionen oder nicht mehr unterstützte Betriebssystemversionen von der Nutzung ausschließen und ein Update verlangen.
- Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, unter anderem verschlüsselte Verbindungen (in den Apps zusätzlich mit Zertifikats-Pinning), die verschlüsselte Speicherung von Chatnachrichten und Dateien, die Trennung der Daten verschiedener Kunden und die Protokollierung von Änderungen. Die Einzelheiten regelt der AV-Vertrag.
§ 10 Inhalte, Chat und Kinder- und Jugendschutz
- Für Inhalte, die der Kunde oder die Nutzenden in den Dienst einstellen – etwa Texte, Chatnachrichten, Bilder, Dateien und Umfragen –, sind der Kunde bzw. die einstellende Person verantwortlich. Der Anbieter macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und prüft sie nicht vorab; eine allgemeine Pflicht zur Überwachung besteht nicht (Art. 8 der Verordnung (EU) 2022/2065, „Digital Services Act“).
- Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte anderer verletzen, zum Beispiel Beleidigungen, Bedrohungen, Mobbing, Hassrede, Darstellungen sexualisierter Gewalt, pornografische, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts – insbesondere Bilder von Personen ohne deren Einwilligung – sowie Urheberrechtsverletzungen. Unzulässig sind außerdem Werbung, Kettenbriefe und Schadsoftware.
- Der Dienst stellt Werkzeuge zum Schutz der Nutzenden bereit, etwa das Melden von Nachrichten, das Blockieren von Personen, die Moderation durch das Team, die Nachtruhe, einen Nachdenk-Hinweis vor verletzenden Nachrichten und Wortfilter. Die Moderation liegt beim Kunden: Er legt fest, wer moderiert, bearbeitet Meldungen zeitnah und leitet im Verdachtsfall die Schritte ein, die sein Schutzkonzept vorsieht.
- Technische Schutzmechanismen erkennen nicht jeden problematischen Inhalt. Sie ersetzen weder die Aufsicht und Ansprechbarkeit des Teams noch das Schutzkonzept des Kunden.
- Der Chat ist kein Notruf- und kein Krisendienst. In Notfällen sind die Notrufnummern 110 und 112 zu wählen; Beratung gibt es zum Beispiel bei der Nummer gegen Kummer (116 111).
- Wie lange Chatnachrichten, Fotos und Dateien gespeichert bleiben, richtet sich nach den Einstellungen des Kunden im Dienst (zum Beispiel der automatischen Löschung von Chatfotos) und dem AV-Vertrag.
- Erhält der Anbieter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder von schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, darf er die betreffenden Inhalte sperren oder entfernen und den Zugang der verantwortlichen Person vorübergehend einschränken. Er informiert den Kunden; § 11 gilt ergänzend.
§ 11 Meldungen und Kontaktstelle (Digital Services Act)
- Zentrale Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste (Art. 11 DSA) sowie für Nutzende (Art. 12 DSA) ist die E-Mail-Adresse info@bach-engel.de. Die Kontaktstelle kommuniziert auf Deutsch und Englisch.
- Problematische Inhalte melden Nutzende am besten direkt im Dienst mit „Melden“; diese Meldungen gehen an die Moderation des Kunden. Rechtswidrige Inhalte kann darüber hinaus jede Person dem Anbieter per E-Mail melden (Art. 16 DSA). Die Meldung sollte enthalten: eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, eine möglichst genaue Angabe, wo er zu finden ist (etwa Gemeinde, Chat, Datum und Uhrzeit), Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person – außer bei Meldungen zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern – sowie die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Meldung, bearbeitet sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilt der meldenden Person seine Entscheidung mit. Beschränkt er Inhalte oder Konten, begründet er dies gegenüber den Betroffenen (Art. 17 DSA), soweit ihm deren Kontaktdaten bekannt sind und keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
- Automatisierte Mittel setzt der Dienst nur für Hinweise vor dem Senden (Nachdenk-Hinweis) und für die vom Kunden eingerichteten Wortfilter ein. Über die Entfernung gemeldeter Inhalte und die Sperrung von Konten entscheiden Menschen – die Moderation des Kunden oder der Anbieter.
- Wer mit einer Entscheidung des Anbieters nicht einverstanden ist, kann sich innerhalb von sechs Monaten per E-Mail beschweren; eine Person prüft die Beschwerde erneut. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
- Erhält der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, informiert er unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Art. 18 DSA) und, soweit zulässig, den Kunden.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Für die Kundendaten ist der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter ausschließlich auf Weisung des Kunden. Die Vertragspartner schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 30 DSG-EKD bzw. Art. 28 DSGVO, den der Anbieter bereitstellt. Unterliegt der Kunde einem anderen kirchlichen Datenschutzrecht, wird der AV-Vertrag daran angepasst.
- Für die Vertrags-, Abrechnungs- und Kontaktdaten des Kunden und seiner Ansprechpersonen ist der Anbieter selbst verantwortlich. Einzelheiten stehen in seiner Datenschutzerklärung.
- Die Kundendaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt der AV-Vertrag. Für Push-Benachrichtigungen sind Apple und Google eingebunden; über diese Dienste werden keine Namen und keine Nachrichteninhalte übermittelt (§ 4 Abs. 6).
- Der Dienst enthält keine Werbung und setzt keine Tracking- oder Analysedienste Dritter ein.
- Die Rechte der betroffenen Personen (etwa Auskunft, Berichtigung und Löschung) erfüllt der Kunde als Verantwortlicher. Der Dienst unterstützt ihn dabei, unter anderem mit einer Datenauskunft zum Herunterladen und dem Antrag auf Kontolöschung in App und Web. Anfragen, die beim Anbieter eingehen, leitet dieser an den Kunden weiter.
- In Fragen des Datenschutzes geht der AV-Vertrag diesen AGB vor.
§ 13 Vertraulichkeit
- Die Vertragspartner behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Kundendaten, Zugangsdaten, Informationen zur Sicherheit und nicht öffentliche Vertragskonditionen.
- Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Seite bereits bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat, sowie für Informationen, die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen sind. Im letzten Fall informiert die offenlegende Seite die andere, soweit dies zulässig ist.
- Der Anbieter verpflichtet alle Personen, die mit Kundendaten in Berührung kommen können, auf Vertraulichkeit und das Datengeheimnis. Auf Inhalte von Chats und Dateien greift er nur zu, soweit dies für den Betrieb, für eine vom Kunden freigegebene Fehlersuche oder aufgrund gesetzlicher Pflichten zwingend erforderlich ist.
- Diese Pflichten gelten über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre, für personenbezogene Daten und Informationen zur Sicherheit zeitlich unbegrenzt.
§ 14 Vergütung, Pakete und Speicher
- Der Kunde zahlt die im Angebot oder Auftrag vereinbarte Jahresvergütung für das gewählte Paket. Die Pakete richten sich nach der Zahl der Konfis, die gleichzeitig ein Konto im Dienst haben; Konfi-Konten, deren Löschung bereits geplant ist (etwa nach dem Jahrgangswechsel), zählen nicht mit. Teamkonten sind ohne Aufpreis enthalten; jedes Paket enthält alle Funktionen des Dienstes.
- Der Kunde kann das Paket zum Beginn jedes neuen Abrechnungsjahres wechseln – in ein größeres Paket oder in ein kleineres Paket, soweit die Zahl der Konfi-Konten nach Absatz 1 zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres dessen Grenze nicht übersteigt. Der Wechsel setzt voraus, dass der Kunde ihn spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Abrechnungsjahres in Textform verlangt. Für den Wechsel fällt keine gesonderte Vergütung an; ab dem Wechsel schuldet der Kunde die Jahresvergütung des neuen Pakets. Übersteigt die Zahl gleichzeitig bestehender Konfi-Konten die Grenze des gebuchten Pakets, bleibt es für das laufende Abrechnungsjahr beim gebuchten Paket; zum nächsten Abrechnungsjahr stuft der Anbieter den Kunden in das passende Paket ein und teilt dies spätestens einen Monat vor Beginn des Abrechnungsjahres in Textform mit.
- Jedes Paket enthält das in der Paketbeschreibung genannte Speichervolumen für Dateien, Fotos im Chat, Bilder und Urkunden; Verträge und Rechnungen zählen nicht mit. Ist der Speicher ausgeschöpft, lassen sich keine weiteren Dateien hochladen, bis Speicher frei wird oder zusätzlicher Speicher vereinbart ist. Bereits gespeicherte Daten bleiben erhalten.
- Einen Nachlass für Verbünde – etwa mehrere Gemeinden eines Kirchenkreises oder einer Region – gewährt der Anbieter nach Maßgabe des Angebots. Fallen die Voraussetzungen weg, entfällt der Nachlass ab dem nächsten Abrechnungsjahr.
- Die Ersteinrichtung ist kostenlos, soweit nichts anderes vereinbart ist. Weitere Leistungen, etwa zusätzliche Schulungen, Datenübernahmen oder individuelle Anpassungen, erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung (§ 6 Abs. 5 bis 8).
- Alle Preise sind Endpreise. Der Anbieter nimmt derzeit die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch (§ 19 UStG) und berechnet daher keine Umsatzsteuer. Wird der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, gelten die vereinbarten Preise ab dem folgenden Abrechnungsjahr als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter kündigt dies mindestens drei Monate vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres kündigen.
- Kosten für Internetzugang und Datenverbindungen tragen der Kunde bzw. die Nutzenden selbst.
§ 15 Rechnung, Zahlung und Verzug
- Die Vergütung wird jährlich im Voraus für das jeweilige Abrechnungsjahr berechnet; das gilt auch für ein vereinbartes Supportpaket. Abrechnungsjahr ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Vertragsjahr ab Vertragsbeginn. Eine monatliche Zahlweise ist nicht vorgesehen.
- Rechnungen übermittelt der Anbieter elektronisch, etwa als PDF per E-Mail; der Kunde ist damit einverstanden. Auf Wunsch stellt der Anbieter, soweit technisch möglich, eine strukturierte elektronische Rechnung aus (etwa eine XRechnung mit Leitweg-ID).
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
- Kommt der Kunde in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 16 Preisanpassung
- Der Anbieter kann die Vergütung einschließlich der Preise für Supportpakete und Zusatzleistungen zum Beginn eines neuen Abrechnungsjahres, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, angemessen anpassen, um Veränderungen seiner Kosten auszugleichen, insbesondere für Hosting, Lizenzen, Sicherheit, Personal und die Anforderungen der App-Stores. Kostensenkungen berücksichtigt er in gleicher Weise.
- Der Anbieter kündigt eine Anpassung mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Bereits beauftragte Zusatzleistungen rechnet der Anbieter zu dem Preis ab, der bei ihrer Beauftragung galt.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum, andernfalls mit der Freischaltung des Zugangs. Er hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Der Anbieter kann mit einer Frist von sechs Monaten zum selben Zeitpunkt kündigen.
- Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit einem Betrag von mindestens einem Viertel der Jahresvergütung länger als zwei Monate in Verzug ist, oder
- der Kunde oder Nutzende, deren Verhalten er zu vertreten hat, trotz Abmahnung schwerwiegend gegen diese AGB verstoßen, insbesondere den Dienst für rechtswidrige Zwecke nutzen.
- Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
- Endet der Vertrag vorzeitig, erstattet der Anbieter im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig, es sei denn, er hat aus einem wichtigen Grund gekündigt, den der Kunde zu vertreten hat.
- Geht der Kunde durch Zusammenschluss oder Neugliederung in einer anderen Körperschaft auf, besteht der Vertrag mit der Rechtsnachfolgerin fort. Diese kann den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach dem Zusammenschluss mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen oder eine Anpassung des Pakets verlangen.
- Ein vereinbartes Supportpaket verlängert sich mit jedem Abrechnungsjahr. Der Kunde kann es mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsjahres kündigen oder in ein kleineres Supportpaket wechseln, auch im Supportportal; es endet spätestens mit dem Vertrag. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung.
§ 18 Sperrung
- Der Anbieter darf den Zugang des Kunden ganz oder teilweise sperren, wenn
- der Kunde mit fälliger Vergütung in Verzug ist und auch innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach einer Mahnung, in der die Sperre angekündigt wurde, nicht zahlt;
- konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Dienst rechtswidrig oder missbräuchlich genutzt wird oder die Sicherheit des Dienstes oder anderer Kunden gefährdet ist;
- eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.
- Die Sperre beschränkt sich auf das erforderliche Maß, etwa auf einzelne Konten oder Funktionen, und wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, in den Fällen von Absatz 1 Buchstabe b und c nach Möglichkeit vorher.
- Eine Sperre nach Absatz 1 Buchstabe a lässt den Anspruch auf die Vergütung unberührt. Den Export seiner Daten (§ 19 Abs. 1) kann der Kunde auch während einer Sperre verlangen.
§ 19 Vertragsende: Datenexport und Löschung
- Bis zum Vertragsende kann der Kunde jederzeit einen vollständigen Export seiner Daten verlangen, etwa als ZIP-Archiv mit Tabellen (CSV/JSON) und den hochgeladenen Dateien. Nach Vertragsende stellt der Anbieter einen solchen Export auf Anforderung noch 30 Tage lang bereit.
- Mit dem Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang. Nach Ablauf der Exportfrist löscht er die Kundendaten nach Maßgabe des AV-Vertrags, spätestens drei Monate nach Vertragsende. Datensicherungen werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters, etwa für Rechnungen, bleiben unberührt.
- Gelöschte Daten lassen sich nicht wiederherstellen. Daten, die der Kunde aufbewahren muss, sichert er rechtzeitig selbst.
- Mit dem Vertragsende enden auch die Anmeldungen in den Apps; die Apps löschen die auf den Geräten gespeicherten Daten bei der nächsten Verbindung mit dem Server.
§ 20 Mängelansprüche
- Der Anbieter hält den Dienst während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, möglichst mit Angaben zu Zeitpunkt, Gerät, Browser bzw. App-Version, Fehlermeldung und einem Bildschirmfoto.
- Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung, ein Update oder eine gleichwertige Umgehungslösung, sofern diese dem Kunden zumutbar ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Bei erheblichen Mängeln kann der Kunde die Vergütung für die Dauer des Mangels angemessen mindern. Hat er bereits gezahlt, macht er die Minderung durch Rückforderung des zu viel gezahlten Betrags geltend.
- Wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) kann der Kunde erst kündigen, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels hatte und diese fehlgeschlagen ist.
- Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, nicht unterstützte Geräte oder Systemversionen, Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlerhafte Inhalte oder Einstellungen des Kunden sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 5 Abs. 2 Buchstabe c).
- Machen Dritte geltend, die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes verletze ihre Rechte, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich. Der Anbieter wehrt solche Ansprüche auf eigene Kosten ab, sofern die behauptete Verletzung nicht auf Inhalten oder Handlungen des Kunden beruht. Er kann den Dienst so ändern, dass er keine Rechte Dritter mehr verletzt, oder die erforderlichen Rechte erwerben.
§ 21 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Anbieter sichert die Kundendaten regelmäßig. Für den Verlust von Daten haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus der letzten ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich ist.
- Für Inhalte, die der Kunde oder die Nutzenden eingestellt haben, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften für Hostingdienste (Art. 6 DSA), insbesondere erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt und den Inhalt nicht unverzüglich entfernt oder gesperrt hat.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach dem Datenschutzrecht (etwa Art. 82 DSGVO und die entsprechenden kirchlichen Vorschriften) bleibt unberührt. Im Verhältnis der Vertragspartner zueinander gilt ergänzend der AV-Vertrag.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 22 Freistellung
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder Nutzende, deren Verhalten er zu vertreten hat, den Dienst rechtswidrig nutzen oder rechtswidrige Inhalte einstellen. Dies gilt nur, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden an.
§ 23 Höhere Gewalt
- Kein Vertragspartner haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Pflichten, soweit sie auf höherer Gewalt beruhen. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe in Drittbetrieben, großflächige Strom- oder Netzausfälle sowie Cyberangriffe, die trotz Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht abgewehrt werden konnten.
- Der betroffene Vertragspartner informiert den anderen unverzüglich und nimmt die Leistung wieder auf, sobald das Hindernis entfallen ist. Dauert es länger als drei Monate, können beide Vertragspartner den Vertrag außerordentlich kündigen; § 17 Abs. 5 gilt entsprechend.
§ 24 Weiterentwicklung des Dienstes
- Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter. Er darf ihn ändern, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten zumutbar ist, insbesondere wenn die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben oder durch gleichwertige ersetzt werden. Zulässig sind außerdem Änderungen, die aus Gründen der Sicherheit, wegen geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung oder wegen Vorgaben der App-Stores und Betriebssystemhersteller erforderlich sind. Dazu gehört auch, ältere Systemversionen nicht mehr zu unterstützen.
- Wesentliche Änderungen, die sich nachteilig auf die Nutzung durch den Kunden auswirken, etwa der Wegfall wesentlicher Funktionen, kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen; § 17 Abs. 5 gilt entsprechend.
- Bietet der Anbieter künftig zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen an, entsteht eine Zahlungspflicht nur, wenn der Kunde sie ausdrücklich bucht.
§ 25 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht – etwa geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder das Schließen von Regelungslücken – und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Hauptleistungspflichten und die Vergütung ändern sich nur nach §§ 14 Abs. 6, 16 und 24 oder mit Zustimmung des Kunden.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt sie hervorgehoben dar. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin.
- Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungsjahres kündigen.
§ 26 Referenzen
- Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz. Logos, Fotos und Zitate verwendet er nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Berechtigten.
- Eine Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits gedruckte Materialien dürfen aufgebraucht werden.
§ 27 Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnachfolge
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Der Anbieter darf den Vertrag im Wege der Rechtsnachfolge, etwa bei einer Umwandlung der Gesellschaft oder der Übertragung seines Geschäftsbetriebs, auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Er informiert den Kunden rechtzeitig vorher in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich kündigen.
§ 28 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Kirchenrechtliche Vorschriften, die für den Kunden gelten, bleiben unberührt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen im Übrigen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Teil B – Besondere Bestimmungen für die Apps
Gilt für die App für iPhone und iPad (iOS/iPadOS) und die App für Android.
Bestimmungen für die Apps
- Die Apps sind kostenlos im Apple App Store und bei Google Play erhältlich. Für das Herunterladen und Installieren gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Stores. Für die iOS-App gilt, soweit im App Store nichts anderes angegeben ist, der Standard-Lizenzvertrag für Endnutzer von Apple („Licensed Application End User License Agreement“) ergänzend zu diesen Bestimmungen.
- Die Apps lassen sich nur mit einem gültigen Konto bei einem Kunden des Anbieters nutzen. Ohne einen aktiven Vertrag des Kunden ist keine Nutzung möglich.
- Das Recht zur Nutzung einer App ist einfach, nicht übertragbar und beschränkt auf Geräte, die die nutzende Person besitzt oder über die sie verfügen darf, im Rahmen der Nutzungsregeln des jeweiligen Stores.
- Apple und Google sind nicht Vertragspartner. Sie sind weder für die Apps und deren Inhalte noch für Wartung und Support verantwortlich. Für Ansprüche im Zusammenhang mit den Apps – etwa aus Produkthaftung, wegen der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften oder wegen einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter – ist im Verhältnis zu Apple und Google allein der Anbieter zuständig, soweit diese Ansprüche nicht nach diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt sind. Ansprechpartner für Fragen zu den Apps ist der Anbieter; Konfis wenden sich zuerst an ihre Gemeinde.
- Updates sollten zeitnah installiert werden. Aus Sicherheitsgründen kann der Anbieter ältere App-Versionen sperren; die App weist dann auf das nötige Update hin.
- Die Apps fragen Berechtigungen – etwa für Kamera (QR-Code, Fotos), Fotos und Mitteilungen – nur an, wenn eine Funktion sie benötigt. Sie lassen sich jederzeit in den Einstellungen des Geräts widerrufen; einzelne Funktionen stehen dann nicht zur Verfügung.
- Daten, die die Apps für die Nutzung ohne Netz speichern, liegen verschlüsselt auf dem Gerät und werden beim Abmelden sowie am Ende des Kontos oder des Vertrags gelöscht. Den Teambereich öffnen die Apps nur auf Geräten mit Gerätecode.
- Die Nutzung der Apps ist nur im Rahmen der geltenden Export- und Sanktionsvorschriften zulässig.
- Soweit diese Bestimmungen als Lizenzvereinbarung für die iOS-App gelten, sind Apple Inc. und ihre Tochtergesellschaften Drittbegünstigte dieses Teils B und berechtigt, ihn gegenüber den Nutzenden durchzusetzen.
Teil C – Nutzungsregeln für Konfis und Teams
In einfacher Sprache. Eure Gemeinde stellt euch CIVITAS zur Verfügung und kann zusätzliche Regeln festlegen.
Nutzungsregeln
- Dein Konto gehört nur dir. Gib dein Kennwort niemandem weiter – auch nicht Freundinnen oder Freunden. Melde dich an fremden oder gemeinsam genutzten Geräten wieder ab.
- Respekt vor allen. Kein Mobbing, keine Beleidigungen, keine Drohungen und keine Witze auf Kosten anderer. Schreib so, wie du auch vor der ganzen Gruppe sprechen würdest.
- Bilder nur mit Einverständnis. Teile Fotos von anderen nur, wenn sie einverstanden sind. Peinliche oder intime Bilder teilst du nie. Bildschirmfotos aus Chats gibst du nicht weiter.
- Nichts Verbotenes oder Gefährliches. Keine Gewalt, keine sexuellen Inhalte, keine Drogen, keine Werbung, keine Kettenbriefe und keine Links zu zweifelhaften Seiten.
- Hol dir Hilfe. Wenn dich etwas verletzt, dir unangenehm ist oder dir Angst macht: Melde die Nachricht, blockiere die Person und sprich mit jemandem aus dem Team oder einer anderen Vertrauensperson. Die Nummer gegen Kummer erreichst du kostenlos und anonym unter 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr). In einem Notfall wählst du 110 oder 112.
- Nachtruhe ist Ruhe. Nachts schickt CIVITAS keine Benachrichtigungen. Niemand muss sofort antworten – auch nicht am Tag.
- Für Teams: Vertraulich bleibt vertraulich. Du siehst persönliche Daten von Jugendlichen. Nutze sie nur für deine Aufgabe, gib nichts weiter, schütze dein Gerät mit einer Sperre und sag deiner Gemeinde sofort Bescheid, wenn ein Gerät verloren geht oder Daten an die falsche Stelle geraten. Das Datengeheimnis gilt auch nach deiner Zeit im Team.
- Deine Daten. In deinem Profil kannst du eine Kopie deiner Daten herunterladen und beantragen, dass dein Konto gelöscht wird. Deine Gemeinde kümmert sich darum; was sie aufbewahren muss (etwa für das Kirchenbuch), bleibt bei ihr. Wie deine Gemeinde mit deinen Daten umgeht, steht in ihrer Datenschutzerklärung in CIVITAS.
- Wenn Regeln verletzt werden. Deine Gemeinde kann Nachrichten löschen, dich vorübergehend vom Chat ausschließen oder dein Konto sperren. Bei Straftaten kann die Polizei eingeschaltet werden.
Anbieter und Kontakt
Bach & Engel Software GbR – vollständige Anschrift, Vertretungsberechtigte und weitere Angaben stehen im Impressum.
E-Mail: info@bach-engel.de · Datenschutz: Datenschutzerklärung · Produkt: www.bach-engel.de/civitas
Stand: 6. Oktober 2026. Frühere Fassungen erhaltet ihr auf Anfrage per E-Mail.